Was bedeutet das genau für Sie:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V). Dies ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen („Vertragspsychotherapeut*innen“) gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hier überwiegend zu einer Kostenübernahme kommt. Noch weitere Fragen dazu? Dann melden Sie sich gerne per Email oder per Kontaktanfrage bei uns mit dem Betreff Kostenerstattung. Kontaktieren Sie uns gerne.
Können Sie mich krankschreiben oder ein Rezept ausstellen?
Nein. Psychologische Psychotherapeut*innen verschreiben keine Medikamente und stellen weder eine Krankschreibung aus. Der Fokus liegt auf der Behandlung der psychischen Erkrankung.